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» Satzung
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Neue
Mitglieder sind uns willkommen
und werden zunächst in privatem
Rahmen in den Club eingeführt.
Während der unbefristeten Probezeit
ist der Anwärter nicht
stimmberechtigt.
Die Aufnahme in den Club erfolgt,
sofern keines der Clubmitglieder
Einwände erhebt. Werden Einwände
erhoben, findet eine interne
Abstimmung über den Eintritt statt,
wobei die einfache Mehrheit
entscheidet.
Mit der Aufnahme in den Club wird
die Aufnahmegebühr fällig, das
Mitglied ist stimmberechtigt und der
Clubaufkleber muss am Fahrzeug
geführt werden.
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Die
Mitgliederanzahl wird bis auf
weiteres auf max. 20 aktive
Mitglieder festgelegt. Die
Möglichkeit zur passiven
Mitgliedschaft besteht nur für
Angehörige eines Mitglieds und für
ehemalige Mitglieder die aus
persönlichen Gründen die aktive
Teilnahme am Club aufgeben mussten.
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Die
Aufnahmegebühr für neue
Mitglieder beträgt 20,00 € (aktiv),
und 15,00 € (passiv). Das aktive
Mitglied erhält dafür einen
Clubaufkleber und ein Clubshirt, das
passive Mitglied lediglich ein
Clubshirt.
Der Clubaufkleber bleibt Eigentum
des Clubs und ist bei Austritt aus
dem Club oder beim Verkauf des
Fahrzeugs vom Fahrzeug zu entfernen.
Das Club Shirt ist Pflicht für jedes
Mitglied und bei Veranstaltungen zu
tragen. Weitere individuelle
Clubkleidung ist möglich, die Kosten
hierfür trägt jedes Mitglied selbst.
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Der monatliche
Clubbeitrag beträgt 5,00 € je
aktivem Mitglied und 2,50 € je
passivem Mitglied. Passive
Mitglieder tragen bei allen
Clubaktivitäten die anteiligen
Kosten zur Hälfte.
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Das Geld aus der
Clubkasse wird nach
Abstimmung für diverse
Clubaktivitäten ( z.B. Grill-Fete,
Ausflug, Weihnachtsfeier,
Portokosten für Clubpost )
verwendet.
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Bei Auflösung
des Clubs wird das Geld an die
Hilfsorganisation "Der weiße Ring"
gespendet.
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Die Teilnahme am
Clubabend ( 14-tägig ) sollte
regelmäßig, mindestens 1 x
monatlich, pünktlich
erfolgen, ebenso die Teilnahme an
Veranstaltungen.
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Unentschuldigtes
Fehlen bei Clubaktivitäten
nach Zusage (Vielleicht = Zusage)
wird mit einem Strafgeld von 2,50 €
belegt!
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Sollte ein
Mitglied seinen Beitrag mehr
als drei Monate säumig
bleiben wird zunächst ein Strafgeld
von 2,50 € festgelegt und nach dem
dritten Monat über den Verbleib im
Club abgestimmt.
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Die
Clubmitglieder sollten durch
vorbildliches Fahrverhalten im
Straßenverkehr das Ansehen des Clubs
in der Öffentlichkeit stärken.
Bei Kolonnenfahrten sind
Geschwindigkeitsbeschränkungen zu
beachten. Bei Strecken ohne
Geschwindigkeitsbeschränkungen ist
zügig zu fahren. Es ist stets darauf
zu achten, dass der Verband
geschlossen fährt.
Zur besseren Übersicht fährt jedes
Fahrzeug mit entsprechender
Beleuchtung.
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Sollte ein
Clubmitglied dem Ansehen des
Clubs Schaden zufügen, bzw.
gegen die Gemeinschaft handeln,
besteht die Möglichkeit über eine
weitere Mitgliedschaft im Club zu
beraten.
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Bei Austritt
aus dem Club sind alle noch offenen
Beiträge und Strafgelder
unaufgefordert zu zahlen,
eingezahlte Beiträge verbleiben in
der Clubkasse.
Gültig ab
14.01.2005
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