www.gcwuppertal.de » Satzung

 

  1. Neue Mitglieder sind uns willkommen und werden zunächst in privatem Rahmen in den Club eingeführt.
    Während der unbefristeten Probezeit ist der Anwärter nicht stimmberechtigt.
    Die Aufnahme in den Club erfolgt, sofern keines der Clubmitglieder Einwände erhebt. Werden Einwände erhoben, findet eine interne Abstimmung über den Eintritt statt, wobei die einfache Mehrheit entscheidet.
    Mit der Aufnahme in den Club wird die Aufnahmegebühr fällig, das Mitglied ist stimmberechtigt und der Clubaufkleber muss am Fahrzeug geführt werden.
  2. Die Mitgliederanzahl wird bis auf weiteres auf max. 20 aktive Mitglieder festgelegt. Die Möglichkeit zur passiven Mitgliedschaft besteht nur für Angehörige eines Mitglieds und für ehemalige Mitglieder die aus persönlichen Gründen die aktive Teilnahme am Club aufgeben mussten.
  3. Die Aufnahmegebühr für neue Mitglieder beträgt 20,00 € (aktiv), und 15,00 € (passiv). Das aktive Mitglied erhält dafür einen Clubaufkleber und ein Clubshirt, das passive Mitglied lediglich ein Clubshirt.
    Der Clubaufkleber bleibt Eigentum des Clubs und ist bei Austritt aus dem Club oder beim Verkauf des Fahrzeugs vom Fahrzeug zu entfernen.
    Das Club Shirt ist Pflicht für jedes Mitglied und bei Veranstaltungen zu tragen. Weitere individuelle Clubkleidung ist möglich, die Kosten hierfür trägt jedes Mitglied selbst.
  4. Der monatliche Clubbeitrag beträgt 5,00 € je aktivem Mitglied und 2,50 € je passivem Mitglied. Passive Mitglieder tragen bei allen Clubaktivitäten die anteiligen Kosten zur Hälfte.
  5. Das Geld aus der Clubkasse wird nach Abstimmung für diverse Clubaktivitäten ( z.B. Grill-Fete, Ausflug, Weihnachtsfeier, Portokosten für Clubpost ) verwendet.
  6. Bei Auflösung des Clubs wird das Geld an die Hilfsorganisation "Der weiße Ring" gespendet.
  7. Die Teilnahme am Clubabend ( 14-tägig ) sollte regelmäßig, mindestens 1 x monatlich, pünktlich erfolgen, ebenso die Teilnahme an Veranstaltungen.
  8. Unentschuldigtes Fehlen bei Clubaktivitäten nach Zusage (Vielleicht = Zusage) wird mit einem Strafgeld von 2,50 € belegt!
  9. Sollte ein Mitglied seinen Beitrag mehr als drei Monate säumig bleiben wird zunächst ein Strafgeld von 2,50 € festgelegt und nach dem dritten Monat über den Verbleib im Club abgestimmt.
  10. Die Clubmitglieder sollten durch vorbildliches Fahrverhalten im Straßenverkehr das Ansehen des Clubs in der Öffentlichkeit stärken.
    Bei Kolonnenfahrten sind Geschwindigkeitsbeschränkungen zu beachten. Bei Strecken ohne Geschwindigkeitsbeschränkungen ist zügig zu fahren. Es ist stets darauf zu achten, dass der Verband geschlossen fährt.
    Zur besseren Übersicht fährt jedes Fahrzeug mit entsprechender Beleuchtung.
  11. Sollte ein Clubmitglied dem Ansehen des Clubs Schaden zufügen, bzw. gegen die Gemeinschaft handeln, besteht die Möglichkeit über eine weitere Mitgliedschaft im Club zu beraten.
  12. Bei Austritt aus dem Club sind alle noch offenen Beiträge und Strafgelder unaufgefordert zu zahlen, eingezahlte Beiträge verbleiben in der Clubkasse.

Gültig ab 14.01.2005


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