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VW Golf Club Wuppertal

- Satzung -

Der VW Golf Club Wuppertal wurde im März 2000 gegründet. Er verfolgt das Ziel Volkswagen Enthusiasten aus dem Bergischen Land an einen Tisch zu bringen. Dabei zählt weder das Alter, das Einkommen oder der ausgeübte Beruf. Im Fokus stehen zweimonatliche Clubabende, der gemeinsame Besuch von Treffen und anderweitigen Aktivitäten, die von den Clubmitgliedern organisiert werden.

§1. Neue Mitglieder

Neue Mitglieder sind uns willkommen und werden zunächst in privatem Rahmen in den Club eingeführt. Während der kostenfreien, 6-monatigen Probezeit ist der Anwärter nicht stimmberechtigt. Die Aufnahme in den Club erfolgt, sofern keines der Clubmitglieder Einwände erhebt. Nach Ablauf der Probezeit, findet eine interne Abstimmung der aktiven Mitglieder über den Eintritt statt, wobei die 2/3 Mehrheit entscheidet. Mit der Aufnahme in den Club wird die Aufnahmegebühr fällig, das Mitglied ist stimmberechtigt und der Clubaufkleber darf am Fahrzeug geführt werden.

§2. Aufnahme Modalitäten

Die Aufnahmegebühr für neue Mitglieder beträgt 40,00 €. Das aktive Mitglied erhält dafür einen Clubaufkleber und ein Clubshirt. Der Clubaufkleber bleibt Eigentum des Clubs und ist beim Verkauf des Fahrzeugs vom Fahrzeug zu entfernen. Das Club Shirt ist Pflicht für jedes Mitglied und bei Veranstaltungen zu tragen. Weitere Clubkleidung ist möglich, die Kosten hierfür trägt jedes Mitglied selbst.

§3. Mitgliederanzahl

Die Mitgliederanzahl wird bis auf weiteres auf max. 20 aktive Mitglieder festgelegt. Die Möglichkeit zur passiven Mitgliedschaft besteht nur für Mitglieder die aus persönlichen Gründen die aktive Teilnahme am Club aufgeben müssen.

§4. Vorbildfunktion

Die Clubmitglieder sollten durch vorbildliches Fahrverhalten im Straßenverkehr das Ansehen des Clubs in der Öffentlichkeit stärken. Bei Kolonnenfahrten sind Geschwindigkeitsbeschränkungen zu beachten. Bei Strecken ohne Geschwindigkeitsbeschränkungen ist zügig zu fahren. Es ist stets darauf zu achten, dass der Verband geschlossen fährt. Zur besseren Übersicht fährt jedes Fahrzeug mit entsprechender Beleuchtung.

§5. Bei Verstoß

Sollte ein Clubmitglied dem Ansehen des Clubs Schaden zufügen, bzw. gegen die Gemeinschaft handeln, wird die Möglichkeit über eine weitere Mitgliedschaft im Club zu beraten.

§6. Austritt

Bei Austritt aus dem Club sind alle noch offenen Beiträge unaufgefordert zu zahlen, eingezahlte Beiträge verbleiben in der Clubkasse. Der Clubaufkleber muss umgehend vom Fahrzeug entfernt werden.

§7. Clubabend

Die Teilnahme am 14- tägig statt findenden Clubabend sollte regelmäßig, mindestens 1 x monatlich und pünktlich erfolgen. Dies gilt auch für die Teilnahme an Veranstaltungen.

§8. Clubbeitrag

Der monatliche Clubbeitrag beträgt 5,00 € je aktivem Mitglied und 3,00 € je passivem Mitglied. Passive Mitglieder tragen bei allen Clubaktivitäten die anteiligen Kosten zur Hälfte. Jeder Beitragsstau von mehr als zwei Monaten wird mit einem Punktabzug in der Clubmeisterschaft von fünf Punkten bestraft. Der Jahresbeitrag muss spätestens bis 31. November entrichtet werden.

§9. Verwendungszweck (Clubkasse)

Das Geld aus der Clubkasse wird nach Abstimmung (einfache Mehrheit) für diverse Clubaktivitäten ( z.B. Grill-Fete, Ausflug, Weihnachtsfeier, Portokosten für Clubpost ) verwendet.

§10. Jahreshauptversammlung

Der zweite Clubabend im Jahr ist der Jahreshauptversammlung vorbehalten. Die Teilnahme für alle aktiven Clubmitglieder ist bindend. Im Zuge der Jahreshauptversammlung werden folgende Zuständigkeiten neu gewählt:

  • Vorstand
  • zweiter Vorstand
  • Kassenwart
  • PR-Beauftragter
  • Webmaster
  • Clubmeisterschaftsbeauftragter
  • Inventarbeauftragter

§11. Bei Auflösung...

Bei Auflösung des Clubs wird die vollständige Clubkasse an die Wuppertaler Hilfsorganisation "Kindertal e.V." gespendet.

Stand: Januar 2014

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